Betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung
Dazu gehören:
Die Erfassung des Ist-Zustandes und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen ab 1 Jahr nach Gründung
- Gefördert werden:
50 % der Beratungskosten von max. 1.500 € je Beratung, bei weiteren Beratungen bis 3.000 € der Beratungskosten. - Beantragung mit einem Onlineformular des BAFA bei einer Leitstelle (DIHK, ZDH und weitere)
- Der Berater muss als solcher tätig sein und QM-zertifiziert sein.