Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“

Das Programm „Betriebliche Kinderbetreuung“ des Bundesfamilienministeriums fördert bundesweit die Einrichtung von neuen, betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen. 

Gefördert wird die Schaffung neuer Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, sei es in bestehenden oder in neuen Einrichtungen. Es wird ein Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten für bis zu zwei Jahre gezahlt.

Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind. weitere Informationen

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