Der Bund, das ERP-Sondervermögen, die Länder und die EU unterstützen mit verschiedenen Förderprogrammen Selbstständige von der Vorgründungsphase an.
Betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung
Dazu gehören:
Die Erarbeitung von Geschäftsplänen, Marketingkonzepten, Finanz- und Investitionsplanung vor der Gründung, z.B. für die Beantragung des Gründungszuschusses, Einstiegsgeld, Finanzierungskonzepte für Banken.
Programm: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW-NRW)
- Gefördert werden:
50 % bis 80 % (ALGII-Empfänger und SGB III für Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer) des Beraterhonorars von max. 4 TW mit 400 €je TW ggf. zzgl, MWSt. - Beantragung über die STARTERCENTER.NRW
- Der Berater muss für das Programm gelistet sein.
Die Erarbeitung von Geschäftsplänen, Plänen zur Erweiterung des Geschäftes, Marketingkonzepten, Finanz- und Investitionsplanung nach erfolgter Gründung bis 2 Jahre nach der Gründung, z.B. für Finanzierungskonzepte für Banken, Fördermittelanträge, Meistergründungsprämie etc.
Programm: BAFA Beratungsförderung (Beratung bis 31.12.2015)
- Gefördert werden:
50 % des Beraterhonorars bis 1.500 €. (alte Bundesländer)
und bei mehreren Beratungen bis 3.000,00 € - Beantragung online über das Portal AMU nach erfolgter Beratung
- Der Berater muss als solcher tätig sein sein und die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen (z.B. QM zertifiziert sein).
Programm: Förderung unternehmerischen Know-hows (seit 01.01.2016)
gefördert werden:
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt |
4.000 Euro | 80 % | 3.200 Euro |
60 % | 2.400 Euro | ||
50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung |
3.000 Euro | 80 % | 2.400 Euro |
60 % | 1.800 Euro | ||
50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90 % | 2.700 Euro |
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.
Gründungszuschuss
- sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt.
- weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Einstiegsgeld
- Zuschuss für höchstens 24 Monate.
- Die Höhe bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft
- außerdem können auch Darlehen sowie Zuschüsse gewährt werden.
- Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus.
Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen. Diese entscheiden über Art und Höhe und ggf. über Maßnahmen, wie z.B. die vorherige Teilnahme an einer Schulung für Existenzgründer.
Meistergründungsprämie NRW
Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
- Die Höhe der Förderung beträgt pro Messe und Aussteller max. 7.500 EUR, die Bagatellgrenze beträgt 500 EUR.
- Förderfahig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Der Aussteller hat Eigenanteil der förderfähigen Kosten bei den Messebeteiligungen zu übernehmen.
- Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
siehe auch http://www.foerderdatenbank.de
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können aktuelle Programme und Informationen dazu eingesehen werden. Eine aktuelle Übersicht über die Konditionen findet man ebenfalls auf diesem Portal.
Die gängigsten Programme sind:
KfW-Gründerkredit – StartGeld
Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen
bis zu 100.000 € Investitionskosten und dav. 30.000 € für Betriebsmittel in Deutschland.
(Die Bearbeitungszeit hat sich im Moment enorm verlängert. Info vom 17.07.2015)
KfW-Gründerkredit – Universell
bis zu 10 Mio. € für Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
auch international.
NRW.BANK Gründungskredit
bis zu 5 Mio. € (Mindestkredit: 25.000 €).
Ausfallbürgschaft bis zu 80% des Darlehens, maximal 1 Mio. €.
ERP-Kapital für Gründung
bis zu 500.000 € als Nachrangdarlehen für das keine Sicherheiten
zu stellen sind. Eigenkapital, max. 30 % + 10 % EK
(Hausbank ist durchleitendes Kreditinstitut, 100 % Haftungsfreistellung)
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops“ unterstützt Veranstaltungen, die sich an Existenzgründerinnen, -gründer und Unternehmer/-innen sowie deren Führungskräfte und Mitarbeiter und außerdem an freiberuflich Tätige richten. Gefördert werden Veranstaltungen (Seminare, Inhouse-Seminare, Erfa-Tagungen) sowie Workshops zur Erstellung von Businessplänen.
Dieses Programm läuft zum 31.12.2015 aus.