Förderung

Der Bund, das ERP-Sondervermögen, die Länder und die EU unterstützen mit verschiedenen Förderprogrammen Selbstständige von der Vorgründungsphase an.

schulungBetriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung

Dazu gehören:

Die Erarbeitung von Geschäftsplänen, Marketingkonzepten, Finanz- und Investitionsplanung vor der Gründung, z.B. für die Beantragung des Gründungszuschusses, Einstiegsgeld, Finanzierungskonzepte für Banken.

Programm: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW-NRW)

  • Gefördert werden:
    50 % bis 80 % (ALGII-Empfänger und SGB III für Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer) des Beraterhonorars von max. 4 TW mit 400 €je TW ggf. zzgl, MWSt.
  • Beantragung über die STARTERCENTER.NRW
  • Der Berater muss für das Programm gelistet sein.

Die Erarbeitung von Geschäftsplänen, Plänen zur Erweiterung des Geschäftes, Marketingkonzepten, Finanz- und Investitionsplanung nach erfolgter Gründung bis 2 Jahre nach der Gründung, z.B. für Finanzierungskonzepte für Banken, Fördermittelanträge, Meistergründungsprämie etc.

Programm: BAFA Beratungsförderung (Beratung bis 31.12.2015)

  • Gefördert werden:
    50 % des Beraterhonorars bis 1.500 €. (alte Bundesländer)
    und bei mehreren Beratungen bis 3.000,00 €
  • Beantragung online über das Portal AMU nach erfolgter Beratung
  • Der Berater muss als solcher tätig sein sein und die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen (z.B. QM zertifiziert sein).

Programm: Förderung unternehmerischen Know-hows (seit 01.01.2016)

gefördert werden:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro 80 % 3.200 Euro
60 % 2.400 Euro
50 % 2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro 80 % 2.400 Euro
60 % 1.800 Euro
50 % 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro 90 % 2.700 Euro

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.

Gründungszuschussexi

Gründer werden gefördert, wenn sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.
Die geförderte Tätigkeit muss den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen und seine Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden.
Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit wird vorausgesetzt und die Gründer müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen und einen Geschäftsplan einreichen.
  • sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt.
  • weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, diese entscheidet fallweise, ob der Gründungszuschuss gewährt wird. Hauptkriterium ist die Vermittlungsfähigkeit des Existenzgründers.

Einstiegsgeld

Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen.
Die abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.
  •  Zuschuss für höchstens 24 Monate.
  • Die Höhe  bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • außerdem können auch Darlehen sowie Zuschüsse gewährt werden.
  • Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus.

Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen. Diese entscheiden über Art und Höhe und ggf. über Maßnahmen, wie z.B. die vorherige Teilnahme an  einer Schulung für Existenzgründer.

Meistergründungsprämie NRW

Antragsberechtigt sind HandwerksmeisterInnen, die eine selbständige Vollexistenz gründen.
Im Betrieb muss mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer für insgesamt mindestens 24 Monate (anteilig auch Teilzeitarbeitsplätze) beschäftigt werden. Die Voraussetzung ist für zwölf Monate erfüllt, wenn ein Auszubildender beschäftigt wird.
Bei einer Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze in der Regel mindestens zwölf Monate erhalten bleiben.
Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens 25.000 EUR, bei Vorhaben von Frauen mindestens 20.000 EUR betragen.
Bei Antragstellung muss ein Gründungskonzept vorgelegt werden, in dem die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachgewiesen wird.
Der Antragsteller kann die Meistergründungsprämie nur einmal in Anspruch nehmen.
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 7.500 EUR.
Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über die zuständige Handwerkskammer zu stellen.

Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Das Unternehmen muss jünger als 10 Jahre sein.
Das Unternehmen muss der Industrie, dem Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen zuzuordnen sein.
Der Gemeinschaftsstand ist vom Messeveranstalter zu organisieren und soll aus mindestens zehn Ausstellern bestehen, ausschließlich geförderte Standfläche enthalten und i.d.R. zwischen 6 bis 15 qm Standfläche pro Aussteller umfassen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Förderung beträgt pro Messe und Aussteller max. 7.500 EUR, die Bagatellgrenze beträgt 500 EUR.
  • Förderfahig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Der Aussteller hat Eigenanteil der förderfähigen Kosten bei den Messebeteiligungen zu übernehmen.
  • Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen ist.

siehe auch http://www.foerderdatenbank.de

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können aktuelle Programme und Informationen dazu eingesehen werden. Eine aktuelle Übersicht über die Konditionen findet man ebenfalls auf diesem Portal.

Die gängigsten Programme sind:

KfW-Gründerkredit – StartGeld

Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen

bis zu 100.000 € Investitionskosten und dav. 30.000 € für Betriebsmittel in Deutschland.

(Die Bearbeitungszeit hat sich im Moment enorm verlängert. Info vom 17.07.2015)

KfW-Gründerkredit – Universell

bis zu 10 Mio. € für Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

auch international.

NRW.BANK Gründungskredit

bis zu 5 Mio. € (Mindestkredit: 25.000 €).

Ausfallbürgschaft bis zu 80% des Darlehens, maximal 1 Mio. €.

ERP-Kapital für Gründung

bis zu 500.000 € als Nachrangdarlehen für das keine Sicherheiten

zu stellen sind. Eigenkapital, max. 30 % + 10 % EK

(Hausbank ist durchleitendes Kreditinstitut, 100 % Haftungsfreistellung)

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops“ unterstützt Veranstaltungen, die sich an Existenzgründerinnen, -gründer und Unternehmer/-innen sowie deren Führungskräfte und Mitarbeiter und außerdem an freiberuflich Tätige richten. Gefördert werden Veranstaltungen (Seminare, Inhouse-Seminare, Erfa-Tagungen) sowie Workshops zur Erstellung von Businessplänen.

Dieses Programm läuft zum 31.12.2015 aus.