Betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung
Dazu gehören:
Die Erarbeitung von Geschäftsplänen, Marketingkonzepten, Finanz- und Investitionsplanung vor der Gründung, z.B. für die Beantragung des Gründungszuschusses, Einstiegsgeld, Finanzierungskonzepte für Banken.
- Gefördert werden:
50 % bis 80 % (ALGII-Empfänger und SGB III für Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer) des Beraterhonorars von max. 4 TW mit 400 €je TW ggf. zzgl, MWSt. - Beantragung über die STARTERCENTER.NRW
- Der Berater muss für das Programm gelistet sein.