Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Nach dem 30. Juni 2015 wird Zahlungsverzug teuer.

Danach sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen. Außerdem müssen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins sowie eine Pauschale von 40 Euro zahlen.

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