Änderungen im KiBiz

Die Landesregierung hat am 27. März 2014 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag eingebracht.

Für die Kindertagespflege bedeutet das, dass die private Vergütung der Kindertagespflegeperson durch die Eltern ab 08.2014 (mit Inkrafttreten des neuen KiBiz-Gesetzes) per Gesetz untersagt wird.

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