Förderung unternehmerischen Know-hows – Beratungsförderung ab 2016

Endlich ist es soweit – es darf wieder beraten werden!

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Es werden in den alten Bundesländern 50 % der Nettoberatungskosten gefördert. Wobei die Existenzgründer bis 2 Jahre am Markt bis zu 2.000 € gefördert bekommen, Bestandsunternehmen können bis 1.500 € jährlich erhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen 90% der Nettoberatungskosten bis 2.700 € zurück.

Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten benötigen vorab noch einen Termin im Startercenter. Bestandsunternehmen können direkt über eine Plattform abrechnen.

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