Gründen aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss

Voraussetzungen:

  • gem. SGBIII § 57 und 58 Bezug von ALG I
  • aus der Arbeitslosigkeit mit mind. 150 Tagen Restanspruch auf ALG I,
  • mit dem Ziel, sich hauptberuflich selbstständig zu machen,
  • Geschäftsplan, Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Berater),
  • Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur.

Leistungen 1. Phase:

  • 6 Monate individuelles ALG plus 300,00 € Sozialversicherungspauschale

Leistungen 2. Phase

  • Auf Antrag 9 Monate Sozialversicherungspauschale von 300,00 €
  • steuerfrei

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