Voraussetzungen:
- gem. SGBIII § 57 und 58 Bezug von ALG I
- aus der Arbeitslosigkeit mit mind. 150 Tagen Restanspruch auf ALG I,
- mit dem Ziel, sich hauptberuflich selbstständig zu machen,
- Geschäftsplan, Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Berater),
- Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur.
Leistungen 1. Phase:
- 6 Monate individuelles ALG plus 300,00 € Sozialversicherungspauschale
Leistungen 2. Phase
- Auf Antrag 9 Monate Sozialversicherungspauschale von 300,00 €
- steuerfrei